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G – Bewertung der Wirksamkeit von RisikomanagementmaßnahmenNIST CSF 2.0: GV.OV, ID.IM

Maßnahme 6 aus Art. 21 Abs. 2 NIS2-RL.

Empfohlene Interviewpartner: ISB/CISO, Interne Revision

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G1 – Audits & Penetrationstests

Art. 21 Abs. 2 lit. f NIS2-RL ↗

Wie regelmäßig und mit welchen Methoden (interne/externe Audits, Penetrationstests, technische Konfigurations- und Härtungsüberprüfungen) überprüfen Sie, ob Ihre Risikomanagementmaßnahmen tatsächlich wirksam sind – nicht nur auf dem Papier?

Externe Prüfungen liefern eine unabhängige Einschätzung.

Reifegrad
0 1 2 3 4

Noch nicht eingeschätzt – Regler bewegen zum Setzen

Maßnahmen
Standardvorschläge

G2 – Kennzahlen & Reporting

Art. 21 Abs. 2 lit. f NIS2-RL ↗

Welche Kennzahlen zur Informationssicherheit erheben Sie, und wie regelmäßig werden diese der Geschäftsleitung berichtet, um datengestützte Entscheidungen zu ermöglichen?

Ermöglicht datengestützte Entscheidungen der Geschäftsleitung.

Reifegrad
0 1 2 3 4

Noch nicht eingeschätzt – Regler bewegen zum Setzen

Maßnahmen
Standardvorschläge

G3 – Kontinuierlicher Verbesserungsprozess

Art. 21 Abs. 2 lit. f NIS2-RL ↗

Wie stellen Sie sicher, dass Erkenntnisse aus Audits, Tests und Sicherheitsvorfällen tatsächlich in konkrete Verbesserungen münden, und wie verfolgen Sie nach, ob beschlossene Maßnahmen auch umgesetzt wurden?

Wichtig ist ein Tracking, ob Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden.

Reifegrad
0 1 2 3 4

Noch nicht eingeschätzt – Regler bewegen zum Setzen

Maßnahmen
Standardvorschläge
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